Wann sollte man mit Tinnitus zur HNO-FachärztIn gehen?

 

Das Wort Tinnitus bezeichnet ein Symptom, nämlich ein Geräusch im Ohr, das keiner äußeren Schallquelle zugeordnen werden kann. Tinnitus ist sehr häufig: Mindestens 15% der österreichischen Bevölkerung sind davon betroffen. Man unterscheidet zwischen akutem und chronischen, einseitigen und beidseitigem, ständig oder intermittierend vorhandenem, pulssynchronen und aus einem Dauerton bestehenden Tinnitus.

 

Nicht bei allen Formen von Tinnitus ist eine sofortige Abklärung notwendig. Die folgende Liste soll erklären, wann bei Tinnitus ein Besuch in einer HNO-Ordination anzuraten ist.

 

Nicht unbedingt fachärztlich abgeklärt werden müssen folgende Arten von Ohrgeräuschen:

 

Sehr kurz dauernde Episoden von Tinnitus (Sekunden bis Minuten):

Hier handelt es sich meist um einseitige Ohrgeräusche, die plötzlich auftreten und entweder gleich wieder verschwinden oder über einen kurzen Zeitraum (mehrere Minuten) langsam leiser werden und dann verschwinden. Solche Beschwerden sind extrem häufig und treten bei allen Menschen auf. Sie müssen im Normalfall nicht abgeklärt werden.

 

Tinnitus der nur bei Zuhalten der Ohren hörbar ist. Durch das Zuhalten der Ohren wird die Ableitung von Schall über das Trommefell behindert. Geräusche, die im Körper entstehen, können dadurch wahrgenommen werden.  Beim Drehen des Kopfes bei verschlossenen Ohren können zusätzlich häufig auch die knirschenden Geräusche gehört werden, die durch die Reibung der Kopfgelenke entstehen. Es handelt sich dabei um ein normales, physiologisches Phänomen, das keine Abklärung erfordert.

 

Tinnitus nach Lärmbelastung, der innerhalb von 24h wieder verschwindet:

Bei einer Überlastung der Ohren durch Lärm kann es im Anschluss für mehrere Stunden zu beidseitigem, summenden Tinnitus kommen. Dies zeigt an, dass bei zukünftigen Lärmbelastungen unbedingt ein Lärmschutz getragen werden sollte. Ist der Tinnitus einseitig, mit einer Hörminderung oder Ohrdruck verbunden, und verschwindet nicht ein paar Stunden nach der Lärmbelastung, dann sollte jedoch unbedingt eine HNO-Ordination aufgesucht werden.

 

Tinnitus, der nur in bestimmten Körperpositionen wahrgenommen wird, ist ebenfalls üblicherweise harmlos. Besonders wenn Muskelverspannungen vorhanden sind kann es vorkommen, dass bei Einnahme einer bestimmten Körperlage ein Tinnitus wahrgenommen werden kann. Solche Beschwerden sind meist harmlos und klingen nach Besserung der Verspannungen von selbst ab.

 

Kurzzeitiges, wiederholtes, tickendes oder knatterndes Ohrgeräusch: Hier handelt es sich meist um ein Zucken der Mittelohrmuskeln ("Myoklonus"). Diese Form von Tinnitus ist harmlos, verschwindet meist von selbst wieder und kann häufig durch Einnahme von Magnesiumpräparaten gebessert werden.

 

Bei den Folgenden Formen von Ohrgeräuschen sollte unbedingt eine HNO-ärztliche Abklärung erfolgen:

 

Tritt ein einseitiger Tinnitus plötzlich auf und verschwindet nicht innerhalb weniger Tage wieder, dann sollte dieser unbedingt kurzfristig (das heißt innerhalb weniger Tage bis zu maximal einer Woche) eine HNO-Ordination aufgesucht werden. Insbesondere wenn gleichzeitig Ohrdruck vorhanden ist oder eine Hörminderung wahrgenommen wird, können diese Symptome auf einen Hörsturz hinweisen, der kurzfristig behandelt werden sollte.

 

Bei pulsierendem Tinnitus sollte (am besten vom Patienten selbst) geprüft werden, ob das Geräusch  gleich mit dem Herzschlag ist (pulssynchroner Tinnitus). Wenn das der Fall ist, und das Geräusch über längere Zeit anhält, dann muss die Ursache abgeklärt werden und es sollte auf jeden Fall eine HNO-Ordination aufgesucht werden.

 

Tritt Tinnitus im Rahmen einer Ohrentzündung auf, dann sollte zeitnahe eine Überprüfung des Gehörs durchgeführt werden. In den meisten Fällen ist diese Form des Tinnitus harmlos und und es ist keine eigene Therapie des Ohrgeräusches nötig. Das Ohrgeräusch klingt dann ab, sobald die Entzündung vorbei ist. In seltenen Fällen kann es aber im Rahmen der Entzündung zu einer toxischen Schädigung der Hörschnecke kommen, die kurzfristig behandelt werden muss. Ob das der Fall ist, kann bei einer Überprüfung des Gehörs festgestellt werden.

 

Viele Menschen haben ein ganz leises Ohrgeräusch, wenn sie sich in sehr ruhiger Umgebung befinden. Das Summen oder Pfeiffen im Ohr wird dann meist beidseitig oder im ganzen Kopf wahrgenommen. Ist Lärm vorhanden oder bei Konzentration auf andere Dinge wird der Tinnitus nicht gehört. Hat man diese sehr häufige Form des Tinnitus, dann ist zu einer gelegentlichen Überprüfung des Hörvermögens beim HNO-Arzt zu raten. Diese dient dazu, allgemein den Zustand der Ohren zu überprüfen, um auszuschließen, dass ein Problem hinter dem Tinnitus steckt. Eine Therapie ist für diese Form des Tinnitus meist aber weder möglich noch sinnvoll.

 

Viele Menschen mit Hörproblemen leiden parallel auch an Tinnitus. In diesen Fällen ist eine HNO-ärztliche Untersuchung natürlich unerlässlich. Sie ist auch wichtig, weil hörverbessernde Maßnahmen wie Hörgeräte auch den Tinnitus verbessern können.

 

Tinnitus kann manchmal auch eine ganz banale Ursache haben: Ist das Ohr mit Ohrenschmalz verlegt, dann kann es z.B. nach Wassereintritt beim Duschen zu einem kompletten Verschluss der Gehörgänge kommen, die sich neben Ohrdruck und Hörminderung auch durch Tinnitus äußern kann. Selbstverständlich ist in solchen Fällen eine Ohrenreinigung in einer Ordination erforderlich.